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Rauchwarnmeldertechnik

Seit dem 1. Januar 2015 besteht in Hessen die gesetzliche Pflicht, alle Wohnungen - Neubauten wie auch Bestandsbauten - mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Angebracht werden müssen die Geräte mindestens in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die als Rettungsweg dienen.

Neu: Zum 6. Juli 2018 hat das Land Hessen die Pflicht, Rauchwarnmelder zu installieren, auf Räume von Kindergärten, Ferienwohnungen, Hotels und Herbergen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, ausgeweitet. Für Neu- und Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar 2020.

Rauchwarnmelder retten Leben

Bei einem Wohnungsbrand schlagen die Rauchwarnmelder Alarm und können so Leben retten. Bundesweit sterben jährlich rund 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden – meist in Folge von Rauchvergiftungen. Zwei Drittel der Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Durch Rauchgase verlieren sie schnell das Bewusstsein. Rauchmelder warnen mit einem lauten Alarmton rechtzeitig.

Nach DIN 14676 zertifizierter Fachbetrieb

Mit geringem Aufwand können Sie für Ihre Sicherheit sorgen. Unser Fachbetrieb, der nach DIN 14676 zertifiziert, ist unterstützt sie. Unsere Geprüften Fachkräfte für Rauchwarnmelder beraten Sie bei Planung, Einbau und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern, die der vorgeschriebenen DIN EN 14604 entsprechen. Das bedeutet beispielsweise, dass der Alarmton mindestens 85 dB/3m laut sein muss.

Zeitgemäße Technik installieren

Wir installieren zeitgemäße Technik in Ihren Räumen. Dazu zählen unauffällige Melder, die mit ihrer dezenten Optik an Decken kaum wahrzunehmen sind, untereinander vernetzte Melder, die im ganzen Haus Alarm auslösen können oder Smart-Home-Rauchmelder, die mit Ihren Mobilgeräten vernetzt sind und im Alarmfall eine Push-Nachricht senden.